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Update vom 21. November: Bundesrat hat zugestimmt – Veröffentlichung steht noch aus
Am 21. November hat der Bundesrat der neuen NpSG-Verordnung zugestimmt. Damit ist der rechtliche Rahmen geschaffen, um künftig auch halbsynthetische Cannabinoide – darunter Verbindungen wie 10-OH-HHC – zu erfassen.
Wichtig: Die Verordnung gilt noch nicht. Sie tritt erst in Kraft, wenn sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Bis dahin bleibt 10-OH-HHC in Deutschland weiterhin legal erhältlich.
Wir beobachten die nächsten Schritte aufmerksam und aktualisieren, sobald die offizielle Veröffentlichung vorliegt.
Update: Nächste Bewertung am 22. November
Obwohl 10-OH-HHC im Oktober nicht wie geplant behandelt wurde, steht nun fest, dass die Substanz am 22. November erneut auf der Tagesordnung steht. Nach aktuellem Stand wird dabei voraussichtlich über ein Verbot entschieden.
Bis dahin bleibt 10-OH-HHC in Deutschland legal und ist nicht im Betäubungsmittelgesetz gelistet. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Entwicklung im Blick behalten, da sich die rechtliche Lage noch in diesem Jahr ändern könnte.
Rund um den Wirkstoff 10-OH-HHC wird seit Monaten intensiv diskutiert. Nachdem die geplante Bewertung im September verschoben wurde, mehren sich nun die Hinweise, dass das Thema Mitte Oktober – konkret am 17. Oktober – erneut auf der Tagesordnung stehen könnte. Was genau geprüft wird und was das für Verbraucher bedeutet, fassen wir hier zusammen.
Was ist 10-OH-HHC?
Die Substanz 10-OH-HHC (10-Hydroxyhexahydrocannabinol) gehört zur Gruppe der halbsynthetischen Cannabinoide und wird häufig in Vapes und Edibles eingesetzt. Sie gilt als abgewandelte Form von HHC und entsteht auf natürliche Weise bei dessen Oxidation. Viele Nutzer beschreiben die Wirkung als angenehm mild und klar – also weniger intensiv als THC, aber mit spürbarer Entspannung.
Warum das Thema rechtlich geprüft wird
Wie bei vielen neueren Cannabinoiden prüfen Fachgremien regelmäßig, wie solche Verbindungen rechtlich einzuordnen sind. Ziel ist es, klar zwischen legalen und verbotenen Stoffen zu unterscheiden. 10-OH-HHC steht dabei im Fokus, weil seine chemische Struktur Ähnlichkeiten zu bekannten psychoaktiven Cannabinoiden aufweist. Eine Neubewertung würde also vor allem für rechtliche Klarheit sorgen – nicht zwangsläufig für ein Verbot.
Wie der aktuelle Stand in Deutschland aussieht
Zum jetzigen Zeitpunkt ist 10-OH-HHC weiterhin nicht im Betäubungsmittelgesetz gelistet und darf in Deutschland verkauft werden. Ob sich daran in Zukunft etwas ändert, hängt davon ab, wie die Behörden die Substanz einordnen. Bislang gibt es keine offizielle Entscheidung. Klar ist aber: Die Diskussion um 10-OH-HHC zeigt, wie stark der Markt für alternative Cannabinoide im Wandel ist.
Was Konsumentinnen und Konsumenten beachten sollten
Wer Produkte mit 10-OH-HHC nutzt, sollte auf Qualität, Transparenz und geprüfte Hersteller achten. Seriöse Anbieter veröffentlichen Laboranalysen, die Aufschluss über Reinheit und Inhaltsstoffe geben. So lässt sich sicherstellen, dass die Produkte den geltenden Vorgaben entsprechen – unabhängig davon, wie die rechtliche Lage künftig ausfällt.
Legale Alternativen und Zukunft des Cannabinoid-Markts
Auch wenn derzeit keine Einschränkung für 10-OH-HHC gilt, lohnt sich der Blick auf andere legale Cannabinoide wie H4CBD oder klassische CBD-Produkte. Sie sind gut erforscht, frei erhältlich und unterliegen klaren Qualitätsstandards. Bei CBDShop24 findest du ausschließlich geprüfte Produkte, die transparent hergestellt und regelmäßig im Labor analysiert werden.




