Gesetzliche Verordnungen zu CBD-Produkten in DeutschlandÂ
CBD Produkte erfahren derzeit einen regelrechten Boom â ob in Schokolade und Tee oder als AromablĂŒten und Ăl, die Nachfrage ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. Doch wie sieht eigentlich die Gesetzeslage aus und welche rechtlichen Verordnungen gibt es? Erfahren Sie im Blogbeitrag alles zum Thema und warum nicht nur das BetĂ€ubungsmittelgesetz, sondern auch das Lebensmittelgesetz eine wichtige Rolle spielen.Â
CBD Verordnungen: Welche gesetzlichen Richtlinien gibt es?
Der Streit um die LegalitĂ€t von CBD Produkten zieht sich nun schon seit geraumer Zeit hin und wird immer unĂŒbersichtlicher. Um das Dickicht der Paragrafen zu lichten, haben wir hier fĂŒr Sie die wichtigsten Fakten zusammengestellt. Die zwei wichtigsten Gesetzesverordnungen, die fĂŒr CBD-Produkte relevant sind, sind zum einen das BetĂ€ubungsmittelgesetz (BtMG) und zum anderen das Lebensmittelgesetz. Unter das BetĂ€ubungsmittelgesetz wĂ€re Cannabis aufgrund seines Potenzials als Rauschmittel zu fassen. CBD als natĂŒrlich vorkommender Inhaltsstoff der Hanfpflanze fĂ€llt allem Anschein nach zunĂ€chst ebenfalls darunter. Die Verordnung sieht allerdings einige Ausnahmen vor, nach denen das im Hanf enthaltene Cannabidiol nicht unter das BetĂ€ubungsmittelgesetz fĂ€llt:Â
- wenn das Produkt aus zertifizierten EU-Anbaugebieten stammt
- wenn der THC-Gehalt unter 0,2% liegt
- wenn der Vertrieb ausschlieĂlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient
- wenn die Zwecke keinen Missbrauch als Rauschmittel zulassen
Sind all diese Ausnahmen erfĂŒllt, fĂ€llt das Produkt nicht mehr unter das BetĂ€ubungsmittelgesetz. Anzunehmen ist jedoch, dass die Ausnahmen im BtMG zunĂ€chst fĂŒr die industrielle und medizinische Nutzbarmachung des Cannabinoids vorgesehen waren. Dennoch ergibt sich hier eine LĂŒcke in der Gesetzgebung, die CBD-Produkte zumindest in eine Grauzone verschieben. Der BGH bestĂ€tigte im âHanfbar-Prozessâ im MĂ€rz 2021, dass ein gewerblicher Zweck beim Verkauf an Endkunden gegeben sei, was eine gute Nachricht fĂŒr KĂ€ufer und VerkĂ€ufer von CBD darstellt.
Es lĂ€sst sich also festhalten, dass handelsĂŒbliche CBD-Produkte durch die Verordnung fĂŒr BetĂ€ubungsmittel nicht verboten werden. Auch das Bundesamt fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sagt âCannabissamen sind nach dem [...] BtMG von den betĂ€ubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, sofern sie nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Somit unterliegen Produkte, die ausschlieĂlich aus Cannabissamen hergestellt werden, nicht den betĂ€ubungsmittelrechtlichen Vorschriften.â Doch wie sieht es mit dem Lebensmittelgesetz aus? Alles dazu erfahren Sie im nĂ€chsten Abschnitt.
CBD als Lebensmittel: Die Novel Food Verordnung
Nachdem der EuropĂ€ische Gerichtshof, vereinfacht gesagt, zu dem Urteil kam, dass es unsinnig wĂ€re, das Cannabinoid CBD unter das BetĂ€ubungsmittelgesetz zu fassen, war der Weg fĂŒr eine ĂberprĂŒfung der Zulassung von CBD als âneuartiges Lebensmittelâ geebnet.Â
Eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel mĂŒssen alle Lebensmittel durchlaufen, die vor dem 15. Mai 1997 nicht regelmĂ€Ăig oder in nennenswertem Umfang im europĂ€ischen Raum verzehrt wurden. Da weder die EIHA (European Industrial Hemp Association) noch andere Wirtschaftsbeteiligten die ErfĂŒllung dieses Kriteriums bisher nachweisen konnten, ist auch fĂŒr CBD eine solche Zulassung noch erforderlich. Der Novel Food -Katalog benötigt eine Zulassung der EuropĂ€ischen Kommission durch Aufnahme von Cannabidiol in die sogenannte Unionsliste. Ohne Zulassung gelten CBD-Produkte als nicht zum Verzehr geeignet. Trotz dessen sagt die Verbraucherzentrale: âGrundsĂ€tzlich kann CBD eine Lebensmittelzutat sein, da es kein Suchtstoff ist.â
Im Dezember 2020 teilte die EU-Kommission dann mit, dass sie sich dieses Verfahrens annehmen und die Einordnung von Cannabidiol als Lebensmittel ĂŒberprĂŒfen wollen. Möglich wĂ€re dann eine Einordnung als neuartiges Lebensmittel, was den Verkauf weiter erleichtern wĂŒrde. Möglich wĂ€re allerdings auch noch eine Einstufung als Arzneimittel, was den Verkauf erschweren wĂŒrde.Â
Sicher ist seit 2006 allerdings, dass nach der EU Verordnung 1924/2006 keine Health Claims fĂŒr CBD-Produkte getĂ€tigt werden dĂŒrfen, bevor ihre Wirkung abschlieĂend geklĂ€rt ist. Dieser Schritt ist sicher sinnvoll, da so vor Heilsversprechen geschĂŒtzt wird, die noch nicht abschlieĂend bestĂ€tigt sind. Gerade deshalb ist es wichtig, weitere Forschungen zu unternehmen, um den Nutzen von Cannabidiol zu ĂŒberprĂŒfen.
Wie sich die Gesetzeslage insgesamt entwickelt und wie CBD schlussendlich eingeordnet wird, ist derzeit noch nicht absehbar, weshalb es von groĂem Interesse ist, die Entwicklungen weiter zu beobachten.Â
Wichtig: Alle hier getĂ€tigten Angaben sind ohne GewĂ€hr â fĂŒr eine fundierte Rechtsberatung sollten Sie einen Juristen zurate ziehen.Â
CBD-Produkte: Welche sind nach der CBD Verordnung erlaubt?
Laut CBD360 sind in Deutschland verarbeitete CBD-Produkte mit einem THC Gehalt von unter 0,2 Prozent legal. Unverarbeitete Cannabidiol-Produkte sind (noch) nicht legal fĂŒr Verbraucher zu erwerben. Dabei werden als unverarbeitete CBD-Produkte unter anderem folgende gesehen:
- CBD Tee,
- CBD Dab/Wax,
- CBD Tabak,
- CBD Zigaretten,
- und weitere.
Als verarbeitete CBD- Produkte gelten unter anderem folgende Produkte:
- CBD Ăl,
- CBD Liquid,
- CBD Kosmetik,
- CBD Kaugummis,
- CBD Fruchtgummis,
- und weitere.
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Quellen
https://ec.europa.eu/germany/news/20201203-cannabidiol-produkte_de
https://www.die-gruene-oase.com/cbd/legalitaet
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006R1924&from=DE
https://hanfverband.de/nachrichten/news/adsb-2020-cbd-stellvertreterkrieg-um-cannabidiol
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R2283&from=DE
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/_FAQ/Cannabis/faq-liste.html?cms_fid=566334