Gesetzliche Verordnungen zu CBD-Produkten in Deutschland
CBD Produkte erfahren derzeit einen regelrechten Boom – ob in Schokolade und Tee oder als Aromablüten und Öl, die Nachfrage ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. Doch wie sieht eigentlich die Gesetzeslage aus und welche rechtlichen Verordnungen gibt es? Erfahren Sie im Blogbeitrag alles zum Thema und warum nicht nur das Betäubungsmittelgesetz, sondern auch das Lebensmittelgesetz eine wichtige Rolle spielen.
CBD Verordnungen: Welche gesetzlichen Richtlinien gibt es?
Der Streit um die Legalität von CBD Produkten zieht sich nun schon seit geraumer Zeit hin und wird immer unübersichtlicher. Um das Dickicht der Paragrafen zu lichten, haben wir hier für Sie die wichtigsten Fakten zusammengestellt. Die zwei wichtigsten Gesetzesverordnungen, die für CBD-Produkte relevant sind, sind zum einen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und zum anderen das Lebensmittelgesetz. Unter das Betäubungsmittelgesetz wäre Cannabis aufgrund seines Potenzials als Rauschmittel zu fassen. CBD als natürlich vorkommender Inhaltsstoff der Hanfpflanze fällt allem Anschein nach zunächst ebenfalls darunter. Die Verordnung sieht allerdings einige Ausnahmen vor, nach denen das im Hanf enthaltene Cannabidiol nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt:
- wenn das Produkt aus zertifizierten EU-Anbaugebieten stammt
- wenn der THC-Gehalt unter 0,2% liegt
- wenn der Vertrieb ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient
- wenn die Zwecke keinen Missbrauch als Rauschmittel zulassen
Sind all diese Ausnahmen erfüllt, fällt das Produkt nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. Anzunehmen ist jedoch, dass die Ausnahmen im BtMG zunächst für die industrielle und medizinische Nutzbarmachung des Cannabinoids vorgesehen waren. Dennoch ergibt sich hier eine Lücke in der Gesetzgebung, die CBD-Produkte zumindest in eine Grauzone verschieben. Der BGH bestätigte im “Hanfbar-Prozess” im März 2021, dass ein gewerblicher Zweck beim Verkauf an Endkunden gegeben sei, was eine gute Nachricht für Käufer und Verkäufer von CBD darstellt.
Es lässt sich also festhalten, dass handelsübliche CBD-Produkte durch die Verordnung für Betäubungsmittel nicht verboten werden. Auch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sagt “Cannabissamen sind nach dem [...] BtMG von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, sofern sie nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Somit unterliegen Produkte, die ausschließlich aus Cannabissamen hergestellt werden, nicht den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften.” Doch wie sieht es mit dem Lebensmittelgesetz aus? Alles dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
CBD als Lebensmittel: Die Novel Food Verordnung
Nachdem der Europäische Gerichtshof, vereinfacht gesagt, zu dem Urteil kam, dass es unsinnig wäre, das Cannabinoid CBD unter das Betäubungsmittelgesetz zu fassen, war der Weg für eine Überprüfung der Zulassung von CBD als “neuartiges Lebensmittel” geebnet.
Eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel müssen alle Lebensmittel durchlaufen, die vor dem 15. Mai 1997 nicht regelmäßig oder in nennenswertem Umfang im europäischen Raum verzehrt wurden. Da weder die EIHA (European Industrial Hemp Association) noch andere Wirtschaftsbeteiligten die Erfüllung dieses Kriteriums bisher nachweisen konnten, ist auch für CBD eine solche Zulassung noch erforderlich. Der Novel Food -Katalog benötigt eine Zulassung der Europäischen Kommission durch Aufnahme von Cannabidiol in die sogenannte Unionsliste. Ohne Zulassung gelten CBD-Produkte als nicht zum Verzehr geeignet. Trotz dessen sagt die Verbraucherzentrale: “Grundsätzlich kann CBD eine Lebensmittelzutat sein, da es kein Suchtstoff ist.”
Im Dezember 2020 teilte die EU-Kommission dann mit, dass sie sich dieses Verfahrens annehmen und die Einordnung von Cannabidiol als Lebensmittel überprüfen wollen. Möglich wäre dann eine Einordnung als neuartiges Lebensmittel, was den Verkauf weiter erleichtern würde. Möglich wäre allerdings auch noch eine Einstufung als Arzneimittel, was den Verkauf erschweren würde.
Sicher ist seit 2006 allerdings, dass nach der EU Verordnung 1924/2006 keine Health Claims für CBD-Produkte getätigt werden dürfen, bevor ihre Wirkung abschließend geklärt ist. Dieser Schritt ist sicher sinnvoll, da so vor Heilsversprechen geschützt wird, die noch nicht abschließend bestätigt sind. Gerade deshalb ist es wichtig, weitere Forschungen zu unternehmen, um den Nutzen von Cannabidiol zu überprüfen.
Wie sich die Gesetzeslage insgesamt entwickelt und wie CBD schlussendlich eingeordnet wird, ist derzeit noch nicht absehbar, weshalb es von großem Interesse ist, die Entwicklungen weiter zu beobachten.
Wichtig: Alle hier getätigten Angaben sind ohne Gewähr – für eine fundierte Rechtsberatung sollten Sie einen Juristen zurate ziehen.
CBD-Produkte: Welche sind nach der CBD Verordnung erlaubt?
Laut CBD360 sind in Deutschland verarbeitete CBD-Produkte mit einem THC Gehalt von unter 0,2 Prozent legal. Unverarbeitete Cannabidiol-Produkte sind (noch) nicht legal für Verbraucher zu erwerben. Dabei werden als unverarbeitete CBD-Produkte unter anderem folgende gesehen:
- CBD Tee,
- CBD Dab/Wax,
- CBD Tabak,
- CBD Zigaretten,
- und weitere.
Als verarbeitete CBD- Produkte gelten unter anderem folgende Produkte:
- CBD Öl,
- CBD Liquid,
- CBD Kosmetik,
- CBD Kaugummis,
- CBD Fruchtgummis,
- und weitere.
CBDShop24 hält sich an die CBD Verordnung
Bei CBDShop24 erhalten Sie verarbeitete Cannabidiol-Produkte, wie, CBD Öle und CBD Isolate sowie Hanf-Kosmetik von hoher Qualität zu einem unschlagbaren Preis. Der CBDShop24 setzt bevorzugt regionale Produkte ein und arbeitet mit EU-zertifizierten Lieferanten zusammen. Zudem achten wir sehr darauf, dass unsere Cannabidiol-Produkte frei von Schadstoffen sind und versuchen ausschließlich nachhaltige Verpackungen einzusetzen. Mehr Informationen zum Thema CBD erhalten Sie in unserem Shop oder in weiteren Blogbeiträgen.
Quellen
https://ec.europa.eu/germany/news/20201203-cannabidiol-produkte_de
https://www.die-gruene-oase.com/cbd/legalitaet
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006R1924&from=DE
https://hanfverband.de/nachrichten/news/adsb-2020-cbd-stellvertreterkrieg-um-cannabidiol
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R2283&from=DE
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/_FAQ/Cannabis/faq-liste.html?cms_fid=566334